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Rentenversicherung | Hinzuverdienstgrenze für selbständig tätige Rentner
Für die Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit gibt es Hinzuverdienstgrenzen. Je nachdem, in welcher Höhe diese überschritten werden, wird die jeweilige Rente entweder nur teilweise oder aber überhaupt nicht geleistet. Dabei bestimmt § 96a Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 SGB VI, dass ein zweimaliges Überschreiten um jeweils einen Betrag bis zur Höhe der Hinzuverdienstgrenze im Laufe eines jeden Kalenderjahres außer Betracht bleibt. Diese Regelung ist jedoch auf solche Versicherte von vornherein nicht anwendbar, die nicht über Einkünfte verfügen, die einzelnen Kalendermonaten in unterschiedlicher Höhe zugeordnet werden können. Außer bei Selbständigen, die nur ein Jahreseinkommen nachweisen können, ist dies z. B. bei abhängig Beschäftigten mit gleich bleibendem monatlichen Arbeitsentgelt der Fall oder bei einer Jahresarbeitsentgel...