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BFH 02.02.2005 II R 18/03, NWB 20/2005 S. 165
Erbschaftsteuer | Testamentsvollstreckervergütung nicht erbschaftsteuerpflichtig, sondern einkommensteuerpflichtig
Wie der NWB AAAAB-52833 entschieden hat, unterliegt die vom Erblasser bestimmte Testamentsvollstreckervergütung, auch soweit sie eine angemessene Höhe überschreitet, im Regelfall nicht der Erbschaftsteuer, sondern in vollem Umfang der Einkommensteuer.