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Körperschaftsteuer | Veräußerung eigener Anteile durch eine Kapitalgesellschaft
Veräußert eine Kapitalgesellschaft eigene Anteile an einen bislang an der Gesellschaft nicht Beteiligten, führt dies nach dem NWB DAAAB-53013 in Höhe der Differenz des Buchwerts und des Veräußerungserlöses zu einem Veräußerungsgewinn/-verlust. Leistet der neu eintretende Gesellschafter in zeitlichem Zusammenhang mit dem Erwerb der Gesellschaftsanteile eine Zahlung in die Kapitalrücklage, kann dies als (disquotale) Einlage oder als zusätzliches Veräußerungsentgelt zu beurteilen sein. – Anmerkung: Der BFH hat noch einmal bestätigt, dass nicht zum Einzug bestimmte eigene Anteile aktivierungsfähige Wirtschaftsgüter sind, deren Erwerb zu angemessenem Kaufpreis keine Einlagerückgewähr oder verdeckte Ausschüttung ist. Deshalb führt die Veräußerung der eigenen Anteile bei de...