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Investitionszulage | Begriff des verarbeitenden Gewerbes im Investitionszulagenrecht
Das NWB BAAAB-53018 lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Der Begriff des verarbeitenden Gewerbes im Investitionszulagenrecht entspricht dem Begriff in dem vom Statistischen Bundesamt herausgegebenen Verzeichnis der Wirtschaftszweige. (2) Ein Betrieb, der Sand und Kies gewinnt, aufbereitet und vertreibt, gehört nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 1993, nicht zum Wirtschaftszweig „Verarbeitendes Gewerbe, Verarbeitung von Steinen und Erden” (Abschn. D, Unterabschn. DI), sondern zum Wirtschaftszweig „Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden” (Abschn. C). (3) Anspruch auf erhöhte Investitionszulage wegen der Zugehörigkeit des Betriebs zum verarbeitenden Gewerbe besteht für die Anschaffung von Wirtschaftsgütern im Jahr 1995 nur, wenn der Betrieb...