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Einkommensteuer | Verzinsung von Beitragsdepots von Versicherungsunternehmen
Erträge aus der Verzinsung von Beitragsdepots eines Versicherungsunternehmens gehören nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Für derartige Kapitalerträge besteht daher nach § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 Buchst. b EStG die Verpflichtung zum Einbehalt und zur Abführung von Kapitalertragsteuer (s. NWB EN-Nr. 223/2005). Gemäß ist dies auf Verträge anzuwenden, die nach dem abgeschlossen werden.