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Einkommensteuer | Schulgeld für eine Deutsche Schule im Ausland
Wie der NWB TAAAB-53012 entschieden hat, ist Schulgeld für eine von der ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder anerkannte Deutsche Schule im Ausland gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG als Sonderausgabe abziehbar. – Anmerkung: Während bei einer nicht nach Art. 7 Abs. 4 GG genehmigten Privatschule in England bereits ein Schulgeld von monatlich zwischen 170 bis 190 DM zu einer schädlichen Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern führt, wozu auch hohe Unterkunfts- und Verpflegungskosten beitragen können, spielen diese Beträge bei den durch die Kultusministerkonferenz anerkannten Auslandsschulen keine Rolle. Bereits die Anerkennung durch die Kultusministerkonferenz soll indizieren, dass eine derartige Sonderung nicht vorliegt. Ob allein die Anerkennung durch die Kultusministerk...