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Doppelbesteuerung | Anerkennung der Export Development Corporation
Das KAN - 13/04 (BStBl 2005 I S. 498) mitgeteilt, dass es sich bei der Export Development Corporation um ein Organ i. S. des Art. 19 Abs. 3 des DBA-Kanada handelt (vgl. auch Art. 11 Abs. 2 Buchst. c DBA-Kanada). Dementsprechend gilt für Gehälter, Löhne und ähnliche Vergütungen, die von der EDC gezahlt werden, Art. 19 Abs. 1 DBA-Kanada.