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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 6 K 306/01 EFG 2005 S. 1261 Nr. 16

Gesetze: KStG § 8 Abs. 1, EStG § 4 Abs. 4, EStG § 4 Abs. 5 Nr. 3, EStG § 6 Abs. 5 Nr. 4

Aufwendungen für ein Gästehaus und Einordnung des Ortes des Betriebes

Leitsatz

  1. Eine Einrichtung des Stpfl. i. S. des § 4 Abs. 5 Nr. 3 EStG liegt auch dann vor, wenn diese aufgrund eines Nutzungsverhältnisses betrieben wird.

  2. Aufwendungen für ein Gästehaus, das nicht am Ort des Betriebes gelegen ist, sind nicht abzugsfähig.

  3. Der Begriff des Ortes des Betriebes gebietet keine starre Beschränkung auf eine politische Gemeinde; zur Vermeidung von Härten erscheint es gerechtfertigt, jedenfalls dann über den Grenzverlauf zwischen verschiedenen politischen Gemeinden hinweg zu sehen, wenn der Belegenheitsort des Betriebes und der Ort des Gästehauses räumlich und verkehrstechnisch eine Einheit bilden oder es sich um ein anerkanntes Wohngebiet einer Vorortgemeinde handelt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2005 S. 1261 Nr. 16
INF 2005 S. 405 Nr. 11
WAAAB-52950

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 17.02.2005 - 6 K 306/01

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