1. Besteht eine Betriebsaufspaltung
zwischen einer GbR als Besitzunternehmen und einer GmbH als
Betriebsunternehmen, so bilden die Anteile der Besitzgesellschafter an der
Betriebsgesellschaft notwendiges Sonderbetriebsvermögen II bei der
Besitzgesellschaft.
2. Wird ein zuvor nur an der
Betriebsgesellschaft beteiligter Gesellschafter im Wege einer Erbschaft
mittelbar (durch die Erbengemeinschaft) zum Gesellschafter auch der
Besitzgesellschaft, so wird auch seine zuvor im Privatvermögen gehaltene
nichtwesentliche Beteiligung an der Betriebsgesellschaft zu notwendigem
Sonderbetriebsvermögen II bei der Besitzgesellschaft. Die Einlage der
Anteile ist mit den Anschaffungskosten zu bewerten.
Fundstelle(n): DStRE 2005 S. 806 Nr. 14 EFG 2005 S. 1342 Nr. 17 WPg 2005 S. 1301 Nr. 23 SAAAB-52934
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