Unzulässigkeit einer gerichtlichen Aufhebung der Vollziehung bezüglich nach dem StraBEG nacherklärter Gewinne aus Wertpapierspekulationsgeschäften
der Jahre 1999 und 2000
Aufhebung der Vollziehung (Steuerfestsetzung aufgrund der strafbefreienden Erklärung vom )
Leitsatz
Hat der Steuerpflichtige Wertpapier-Spekulationsgewinne der Jahre 1999 und 2000 nach dem Gesetz über die strafbefreiende Erklärung
(Strafbefreiungserklärungsgesetz –StraBEG–) nacherklärt und die entsprechenden Steuern nachgezahlt, ist insoweit eine gerichtliche
Aufhebung der Vollziehung aufgrund der ausdrücklichen gesetzlichen Regelung in § 10 Abs. 4 StraBEG ausgeschlossen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2005 S. 919 Nr. 15 EFG 2005 S. 1147 Nr. 14 OAAAB-52931
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Online-Dokument
FG Baden-Württemberg, Beschluss v. 04.03.2005 - 1 V 90/04
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