Vorsteuerabzug bei Umsätzen, die sowohl nach § 67 LwAnpG als auch nach § 4 UStG von der Umsatzsteuer befreit sind
Umsatzsteuer 1998
Leitsatz
1. Der Begriff der Steuer in § 67 Abs. 1 LwAnpG erfasst auch die Umsatzsteuer.
2. Nationale Rechtsvorschriften, nach denen Umsätze von der Mehrwertsteuer befreit sind und die weder von einer in der Richtlinie
77/388/EWG vorgesehenen Steuerbefreiung gedeckt noch nach einer in ihr vorgesehnen Abweichung zulässig sind, verstoßen gegen
Art. 2 der Richtlinie.
3. Die Richtlinie 77/388/EWG regelt die Steuerbefreiungen abschließend. Diese Richtlinie ermächtigt den nationalen Gesetzgeber
nicht, Umsätze, wie sie im Zusammenhang mit Umwandlungen nach dem LwAnpG vorkommen, von der Umsatzsteuer freizustellen.
4. Nationale Rechtsvorschriften sind richtlinienkonform auszulegen. Ergibt sich eine Rechtsfolge (hier: Steuerfreiheit von
Umsätzen) sowohl aus einer richtlinienkonformen Norm (hier: § 4 UStG) als auch aus einer richtlinienwidrigen (hier: § 67 Abs.
1 LwAnpG), so ist die richtlinienkonforme Bestimmung anzuwenden, mit der Folge, dass dann auch der Vorsteuer-Abzug ausgeschlossen
ist.
Fundstelle(n): EFG 2005 S. 1391 Nr. 17 UStB 2005 S. 374 Nr. 12 EAAAB-52930
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