Änderung der grunderwerbsteuerlichen Bemessungsgrundlage oder zusätzlich gewährte Leistung?
Grunderwerbsteuer
Leitsatz
1. Wird der Kauf- und Werkvertrag über ein noch zu errichtendes Einkaufszentrum nachträglich insoweit geändert, dass für die
Bemessung des Kaufpreises von einer gegenüber dem ursprünglichen Vertrag erhöhten erzielbaren Jahresmiete ausgegangen wird,
so liegt in der Kaufpreiserhöhung eine zusätzlich gewährte Leistung im Sinne von § 9 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG.
2. Die Kaufpreisanpassung berührt nicht die Tatbestandsmäßigkeit des ursprünglichen Erwerbsvorgangs, sondern begründet einen
weiteren Steueranspruch des Steuergläubigers und lässt diesen in Höhe des im Zeitpunkt seiner Verwirklichung geltenden Steuersatzes
entstehen.
Fundstelle(n): EFG 2005 S. 1293 Nr. 16 PAAAB-52922
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FG des Landes Brandenburg, Urteil v. 23.11.2004 - 3 K 2358/01
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