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FG des Landes Brandenburg Urteil v. - 1 K 2447/01 EFG 2005 S. 838 Nr. 11

Gesetze: AO § 93 Abs. 1 S. 3, AO § 93 Abs. 3 S. 2, AO § 92 S. 2 Nr. 1, AO § 69

Aufforderung an GmbH-Insolvenzverwalter zur Einreichung einer Tilgungsquotenberechnung wegen beabsichtigter Haftungsinanspruchnahme des früheren GmbH-Geschäftsführers

Aufforderung zur Einreichung einer Tilgungsquotenberechnung und Androhung eines Zwangsgeldes

Leitsatz

1. Das FA muss eine im Hinblick auf die Haftungsinanspruchnahme des früheren GmbH-Geschäftsführers erforderliche Tilgungsquotenberechnung vorrangig bei diesem selbst einholen.

2. Verweist der ehemalige Geschäftsführer darauf, dass sich alle Unterlagen beim Insolvenzverwalter befinden, und bietet der Insolvenzverwalter daraufhin sowohl dem FA als auch dem ehemaligen Geschäftsführer alle Unterlagen zur Einsichtnahme an, so muss sich das FA in Ausübung pflichtgemäßen Ermessens mit seinem Auskunftsersuchen zur Tilgungsquotenberechnung zunächst nochmals an den ehemaligen Geschäftsführer als Beteiligten wenden. Ein gleichwohl weiter nur an den Insolvenzverwalter als Dritten gerichtetes, mit einer Zwangsgeldandrohung verbundenes Auskunftsersuchen ist ermessensfehlerhaft und aufzuheben.

Fundstelle(n):
EFG 2005 S. 838 Nr. 11
YAAAB-52919

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FG des Landes Brandenburg, Urteil v. 12.05.2004 - 1 K 2447/01

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