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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 11 K 628/02 EFG 2005 S. 1313 Nr. 16

Gesetze: UStG § 18 Abs. 8 Satz 2 Nr. 3, UStDV § 52, UStDV § 55

Verfassungsmäßigkeit und Vereinbarkeit des § 55 UStDV mit der 6. EG-Richtlinie

Leitsatz

  1. § 18 Abs. 8 Satz 2 Nr. 3 UStG i.V.m. § 55 UStDV verstößt nicht gegen Art. 80 GG und ist mit den Vorgaben der 6. EG-Richtlinie zur Umsatzsteuer vereinbar.

  2. Die sog. Nullregelung des § 52 Abs. 2 UStDV ist bei richtlinienkonformer Anwendung bereits dann einschlägig, wenn eine entsprechende steuerpflichtige Leistung an den Leistungsempfänger ausgeführt worden ist und er – auch ohne Identitätsnachweis – zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.

Fundstelle(n):
DStRE 2005 S. 905 Nr. 15
EFG 2005 S. 1313 Nr. 16
RAAAB-52904

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 10.02.2005 - 11 K 628/02

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