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Doppelbesteuerung | Zahlungen auf Genussscheinrechte als „Dividenden” oder „Zinsen” i. S. des DBA-Großbritannien
(1) Die Zahlungen auf Genussscheinrechte können Zinsen i. S. des DBA-Großbritannien sein. (2) Der Bezug von Dividenden ist vom Vorliegen unternehmerischen Engagements abhängig („Verwurzelung”). (3) Die nur geringe Gefahr einer Kapitaleinbuße reicht allein für die Annahme von Dividenden nicht aus (, rkr., EFG 2005, S. 541). • Hinweis: Die Rechtsvorgängerin der in Großbritannien ansässigen Klin. hatte Wandelgenussscheine einer inländischen Bank erworben. Die Genussscheinerträge unterlagen dem Kapitalertragsteuerabzug (§§ 49 Abs. 1 Nr. 5a und c Doppelbuchst. bb, 43 Abs. 1 EStG). Streitig war, ob der einbehaltene Betrag nach § 50d Abs. 1 Satz 2 EStG vollständig erstattet werden musste (bei Vorliegen von Zinsen i. S. von Art. VII Abs. 1 DBA-Großbritannien) oder nur zum Teil (Quellenbesteuerungsrecht i. ...