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Körperschaftsteuer; | Aktivierung eines Ausschüttungsanspruchs (§ 8 Abs. 1 KStG; § 5 EStG)
Der KSt-Senat des dem EuGH folgende Rechtsfrage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Entspricht es den in Art. 31 Abs. 1 Buchst. c - insbes. aa - und d der Vierten Richtlinie v. (78/660/EWG; ABl EG Nr. L 222 v. , S. 11) getroffenen Regelungen, nach denen einerseits nur die am Bilanzstichtag realisierten Gewinne auszuweisen sind, andererseits Erträge für das Geschäftsjahr, auf das sich der Jahresabschluß bezieht, ohne Rücksicht auf den Zeitpunkt der Einnahme dieser Erträge berücksichtigt werden müssen, wenn ein unter der Bedingung ausreichenden ausschüttungsfähigen Gewinns stehender Ausschüttungsanspruch aufgrund von Genußscheinen phasengleich mit dem Gewinnausweis bei dem ausschüttenden Unternehmen aktiviert wird, auch wenn die Ausschüttung...