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Die Umsatzsteuer-Richtlinien 2005
Darstellung der wichtigsten Änderungen
Die UStR 2005 wollen der Finanzverwaltung übersichtliche, verbindliche und praxisgerechte Regelungen zur Anwendung des Umsatzsteuerrechts auf dem neuesten Rechtsstand und unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des BFH und des EuGH bieten. Die UStR 2005 behandeln Zweifelsfragen und Auslegungsfragen von allgemeiner Bedeutung, um eine einheitliche Anwendung des Umsatzsteuerrechts durch die Finanzverwaltung sicherzustellen. Sie enthalten außerdem Regelungen, wie zur Vermeidung unbilliger Härten und zur Verwaltungsvereinfachung in bestimmten Fällen zu verfahren ist. Daneben sollen sie aber auch dem Rechtsanwender als verlässliche Grundlage für seine Disposition und für eine ordnungsgemäße Durchführung der Besteuerung dienen. Bei den aktualisierten UStR 2005 handelt es sich wie bisher um eine allgemeine Verwaltungsvorschrift, die die Verwaltung bindet. Die Finanzgerichtsbarkeit ist hingegen nicht an die Richtlinien gebunden. S. 1562
1. Steuerbare Umsätze (§ 1 UStG)
a) Leistungsaustausch (Abschn. 1 UStR 2005)
In Abschnitt 1 regeln die neuen Absätze 7 und 8 die Voraussetzungen, nach denen das vom Auftraggeber dem Auftragnehmer zur Erbringung einer sonstigen Leistung überlassene eigene Personal als B...