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Hessischer Minister der Finanzen 24.01.2005 S 6300 A - 004 - II 51, NWB 19/2005 S. 156

Versicherungsteuer | Steuersatz bei Umsatzpolicen für Beitragsnacherhebung

Die Frage, welchem Steuersatz die Nacherhebung/Korrekturbuchung des Versicherungsbeitrags bei Umsatzpolicen unterliegt, wenn der Voraus-/Mindestbeitrag in einem Zeitraum vor Steuersatzerhöhung fällig war (z. B. 2001), hat das BMF gemäß II 51 NWB OAAAB-43846 wie folgt beantwortet: Nach § 38 AO entstehen die Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft. Das VersStG knüpft in § 1 die Steuer an die Zahlung des Versicherungsentgelt. Die Steuerschuld entsteht demzufolge mit der Zahlung des Versicherungsentgelts. Versicherungsentgelt ist jede Leistung, die für die Begründung und zur Durchführung des Versicherungsverhältnisses an den Versicherer zu bewirken ist (§ 3 VersStG); somit auch Vor- und N...

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