Verfassungsrechtliche Beurteilung der rückwirkenden Geltung von § 23 Abs. 2 S. 5 KStG i.d.F. des StBereinG vom
zum
Körperschaftsteuer 1999 und Feststellungen gemäß § 47 Abs. 1 KStG a.F. auf den
Leitsatz
Die rückwirkende Geltung des § 23 Abs. 2 S. 5 KStG i.d.F. des StBereinG vom zum ist jedenfalls insoweit
verfassungsgemäß, als hiervon Übernahmegewinne erfasst werden,
- die auf Umwandlungsbeschlüssen beruhen, die erst nach der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses gefasst wurden,
- die nach der Annahme der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses durch den Deutschen Bundestag am noch
hätten aufgehoben werden können und
- die einen Umwandlungsstichtag vorsahen, der nach Verkündung des StBereinG 1999 im Bundesgesetzblatt vom lag.
Fundstelle(n): EFG 2005 S. 1226 Nr. 15 WAAAB-52694
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FG Münster, Urteil v. 28.01.2005 - 9 K 1514/02 K,F
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