Totalüberschuss und Werbungskostenabzug bei fremdfinanzierter Rentenversicherung (Sicherheits-Kompakt-Rente)
Einkommensteuer 1997
Leitsatz
1) Zur Ermittlung des Totalüberschusses bei fremdfinanzierten Rentenversicherungen.
2) Vermittlungsgebühren, die im Zusammenhang mit dem Erwerb von Leibrentenrechten und Versicherungsleistungen anfallen, sind
nach ihrem tatsächlichen wirtschaftlichen Gehalt entweder als (vorweggenommene) Werbungskosten oder nicht abzugsfähige Anschaffungs-
bzw. Anschaffungsnebenkosten einzuordnen.
3) Der Anteil der Finanzierungskosten, der in dem Gesamtbetrag der Gebühren und Honorare enthalten ist, kann bei fehlenden
anderen Anhaltspunkten mit einem Betrag von 2 v.H. der Darlehenssumme geschätzt werden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2005 S. 1185 Nr. 15 BAAAB-52688
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