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Einkommensteuer; | Aufwendungen für Regattabegleitfahrten mit Geschäftsfreunden (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 EStG)
Eine Vielzahl von Unternehmen veranstaltet anlässlich maritimer Feste wie der Kieler Woche mit ihren Geschäftspartnern Regattabegleitfahrten und macht die in diesem Zusammenhang gezahlten Beträge als BA geltend. Es handelt sich hierbei um Kosten für gecharterte Schiffe bzw. die Buchung von Plätzen auf Schiffen, die diese Regattabegleitfahrten anbieten. Teilweise beinhalten die hierfür gezahlten Preise auch die Bewirtung an Bord, teilweise werden insoweit gesonderte Entgelte bezahlt. Die OFD Kiel hat hierzu in der Vergangenheit in Einzelfällen die Auffassung vertreten, dass die Aufwendungen für Regattabegleitfahrten von dem Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 EStG nicht erfasst werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. An dieser Rechtsauffassung wird nach Abstimmung mit den obersten FinBeh des Bundes...