Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
BBK 9/2005 S. 4495
Gruppenhöchstbetrag für Pensionsrückstellungen
Für die Berechnung der Pensionsrückstellungen erfolgt eine monatliche Anrechnung von Knappschafts-, Unfall- und anderen anrechenbaren Beträgen auf Leistungen des Bochumer Verbands. Der monatliche Anrechnungsbetrag auf den Gruppenhöchstbetrag beträgt für Bilanzstichtage vom bis nach der Euro (Vfg. vom - S 2176 A - St 11).