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Stromsteuer | Arzneimittelabpackungsunternehmen kein Produzierendes Gewerbe
Das NWB EAAAB-52353 ist in folgenden Leitsätzen zusammengefasst: (1) Ein Unternehmen, dessen Tätigkeitsschwerpunkt im Parallelimport und Abpacken von Arzneimitteln besteht, ist kein Unternehmen des Produzierenden Gewerbes i. S. von § 9 Abs. 3 StromStG. Die Gewährung einer Steuerbegünstigung kommt daher nicht in Betracht. (2) Der Versagung der Steuerbegünstigung steht nicht entgegen, dass das Unternehmen eine Herstellungserlaubnis nach § 13 Abs. 1 AMG besitzt.