Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Investitionszulage | Auslegung des Begriffs Betrieb; Investitionszulage für Windenergieanlagen
Nach dem NWB MAAAB-52534 gilt für die Auslegung des Begriffs Betrieb im InvZulG Folgendes: Die Auslegung des Begriffs Betrieb nach den für die Einkommensbesteuerung maßgebenden Grundsätzen kann im Investitionszulagenrecht zu Ergebnissen führen, die mit der Entstehungsgeschichte und dem Zweck der Förderung nicht vereinbar sind. Für die investitionszulagenrechtliche Auslegung des Begriffs Betrieb ist daher die Rechtsprechung des BFH, nach der Einzelunternehmer – im Gegensatz zu Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften – mehrere gewerbliche Betriebe unterhalten können, auch bei Gesellschaften entsprechend heranzuziehen. Die Frage, ob mehrere Betriebe vorliegen, ist nach gewerbesteuerrechtlichen Grundsätzen zu beurteilen. Danach ist von eigens...