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Außensteuer | Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission zu § 15 AStG
Nach § 15 AStG werden dem Stifter Vermögen und Einkommen einer Familienstiftung, die Geschäftsleitung und Sitz außerhalb des Geltungsbereichs des AStG hat, entsprechend seinem Anteil zugerechnet. Die EU-Kommission führt auf der Grundlage des EG-Vertrags gegen die Bundesrepublik Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren zu § 15 AStG durch. Aus Sicht der Kommission verletzt diese Vorschrift die Kapitalverkehrsfreiheit. Das BMF wird für die Bundesregierung zum Abmahnschreiben Stellung nehmen ( NWB YAAAB-43565.