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Abgabenordnung | Amtshilfe zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark
Mit Schreiben v. - IV B 4 - S 1320 - 2/05 NWB SAAAB-52211 gibt das BMF die mit Dänemark getroffene Absprache v. zum Auskunftsaustausch für Besteuerungszwecke bekannt. Die Absprache gilt als Vereinbarung i. S. des § 2 Abs. 3 EG-Amtshilfe-Gesetz, die einen automatischen Auskunftsaustausch zwischen den zuständigen Behörden ermöglicht. In Anhang A ist das Fallauswahl- und Prüfverfahren für abgestimmte Prüfungen geregelt.