Nachbesserungsaktion zu den Kinderfreibeträgen für die Jahre 1983 bis 1995; Ablauf der Zweijahresfrist in Fällen von unterjährigem Kindergeld
Kurzinformation Einkommensteuer / Abgabenordnung Nr. 030/05
Den Finanzämtern gehen vermehrt Änderungsanträge zu, in denen eine Berücksichtigung erhöhter Kinderfreibeträge für die Jahre bis 1995 nach Maßgabe des § 53 EStG beantragt werden. Es handelt sich hierbei um Fälle, in denen aufgrund z.B. Geburt oder Beendigung der Ausbildung des Kindes ein Anspruch auf Kindergeld nicht ganzjährig zustand. Die Festsetzungsfrist endet in diesen Fällen mit Ablauf des . Hintergrund ist die Veröffentlichung des (Az. VI R 30, 31/01) im BStBl 2003 II S. 130 zum .
Alles weitere ergibt sich aus Rz. 4 und 11 des (BStBl 2000 I S. 413), geändert mit (BStBl 2003 I S. 125). Vgl. hierzu auch Karte 1 zu § 53 EStG der OFD-Kartei (Abfragbar unter Dok-ID: 1KAB5981KARTEST).
Oberfinanzdirektion Koblenz v. - S
2282 a A
Fundstelle(n):
HAAAB-52608