Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Bewertung; | öffentliche Verkehrsunternehmen
Zur Bewertung des BV von öffentlichen Verkehrsunternehmen hat die OFD Frankfurt am Main bisher gesonderte Richtlinien erlassen (BewR BV-ÖVU). Diese Aufgabe ist durch die Änderung des § 95 i. V. mit § 109 BewG im Rahmen des StÄndG 1992 entfallen. Mit Beginn des Hauptfeststellungszeitraums 1993 werden keine besonderen Bewertungsrichtlinien mehr erstellt, da ab diesem Zeitpunkt grds. die Steuerbilanzwerte dem Grunde und der Höhe nach in die Vermögensaufstellung zu übernehmen sind. Dies hat zur Folge, daß ab dem der bisher zulässige Abzug einer Betriebslast bei der Feststellung des Einheitswerts des BV nicht mehr möglich ist. Eine Änderung des BewG mit dem Ziel, einen Schuldposten ,,Betriebslast'' einzuführen, ist nicht beabsichtigt, weil sie zu einer Durchbrechung der bewertungsrechtlichen Systematik...