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FG Münster Urteil v. - 11 K 5218/03 E,U

Gesetze: EStG § 7 Abs 1 S 5, EStG § 6 Abs 1 Nr 4 S 2

Private KfZ-Nutzung, Abschreibung Softwareprogramm

Ordnungsmäßigkeit eines Fahrtenbuchs, außergewöhnliche Abschreibung eines Sofwareprogramms nach Erscheinen einer Neuversion

Leitsatz

1) Sind in der Buchführung des Steuerpflichtigen Tankquittungen von Tagen erfasst, an denen der PKW gemäß den Angaben im Fahrtenbuch nicht bewegt worden ist, entspricht das Fahrtenbuch wegen Nichtaufzeichnung aller Fahrten nicht den formellen Voraussetzungen. Auch das Fehlen kurzer Fahrstrecken über einen Zeitraum von zwei Jahren und der Vortrag, den Betriebs-PKW in diesem Zeitraum, in dem der Steuerpflichtige keinen privaten PKW besaß und zudem eine private Wohnimmobilie gesucht hat, überhaupt nicht privat gefahren zu sein, ist in derart hohem Maße unwahrscheinlich, dass an den vom Steuerpflichtigen im Fahrtenbuch dokumentierten Nutzungsverhältnissen erhebliche Zweifel bestehen.

2.) Das Erscheinen einer neuen Softwareprogrammversion ist kein Umstand, der zur Vornahme einer außergewöhnlichen Abschreibung auf die Altversion berechtigt.

Fundstelle(n):
FAAAB-52506

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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FG Münster, Urteil v. 18.02.2005 - 11 K 5218/03 E,U

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