Ausübung der Rechte aus einem Aktienkaufoptionsvertrag als zusätzlicher Arbeitslohn
Leitsatz
Die Ausübung des Rechts aus einem, dem Arbeitnehmer von einem Dritten (hier: Mehrheitsgesellschafter der später in eine AG
umzuwandelnden GmbH) eingeräumten, Aktienkaufoptionsvertrag stellt Arbeitslohn dar, wenn das Recht im Zusammenhang mit dem
Arbeitsverhältnis steht.
Bei der Einräumung eines Rechts deckt sich der Zeitpunkt des Zuflusses im Allgemeinen mit dem Zeitpunkt der Erfüllung des
Anspruchs. Daraus folgt, dass erst die Ausübung des Rechts und die anschließende Verschaffung der Verfügungsmacht aus einem
Optionsvertrag zum Zufluss eines geldwerten Vorteils führt.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): DStRE 2005 S. 1446 Nr. 24 EFG 2005 S. 1354 Nr. 17 WAAAB-52493
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
Finanzgericht Berlin, Urteil v. 13.12.2004 - 9 K 9090/03
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.