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FG Köln 21.1.2004 4 K 4336/01, IWB 8/2005 S. 941

Einkommensteuer | Feststellung der Einkunftsgrenzen des § 1 Abs. 3 EStG nach deutschem Steuerrecht ohne Bindung an die Angaben der ausländischen Steuerbehörde

Die nicht der deutschen ESt unterliegenden Einkünfte eines Stpfl. sind im Rahmen des § 1 Abs. 3 EStG sowohl hinsichtlich der relativen (10 v. H.) als auch der absoluten Grenze (nicht mehr als 12 000 DM) allein nach deutschem Steuerrecht zu ermitteln. Eine Bindungswirkung der deutschen Finanzbehörden an die Bescheinigung der ausländischen Steuerbehörde hinsichtlich der Feststellung der Einkunftsgrenzen besteht nicht (, EFG 2005, S. 419). • Hinweis: Die fiktive unbeschränkte Steuerpflicht nach § 1 Abs. 3 EStG erfordert, dass die Einkünfte zu mindestens 90 v. H. der deutschen ESt unterliegen oder die nicht der deutschen ESt unterliegenden Einkünfte nicht mehr als 6 136 € (12 000 DM) im Kalenderjahr betragen. Weitere Voraussetzung ist, dass die Höhe der nicht der deutschen ES...

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