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Rechtsprechung zur Investitionszulage im Fördergebiet in 2004
Das Investitionszulagengesetz 1999 findet nur noch auf begünstigte Investitionen im Beitrittsgebiet und in Berlin Anwendung, die vor dem abgeschlossen wurden. Für Investitionen, die nach dem abgeschlossen werden, gilt das Investitionszulagengesetz 2005. Die gesetzlichen Änderungen bringen grundsätzliche Einschränkungen des Förderungsvolumens. Die folgenden, in 2004 veröffentlichten BFH- und FG-Urteile und Beschlüsse betreffen zwar alle den alten Rechtszustand, sind aber für offene Verfahren und auch bei weiterhin begünstigten Investitionen zu beachten. Schwerpunkte der in 2004 veröffentlichten BFH-Rechtsprechung sind die Aussagen zur erhöhten Investitionszulage, die von den Finanzbehörden ohne Einschränkung zu beachten sind.
I. Begünstigte Investoren
1. Zugehörigkeit von – in fremde Gebäude eingebauten – Wirtschaftsgütern zum Anlagevermögen des Investors
(BStBl 2004 II S. 305 NWB AAAAB-14672) betr. §§ 2, 3 InvZulG 1993.
Hinweis ▶ Damaschke, Stbg 2004 S. 464; Fischer, FR 2004 S. 369.
Im Streitfall schloss eine GmbH mit dem Land Berlin einen Wärmelieferungsvertrag, in dem sie sich verpflichtete, eine Schule mit Wärme zur Raumbeheizung zu ver...