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Unterhaltsrecht | Neue Regelbeträge für den Unterhalt minderjähriger Kinder zum
Die Vierte Verordnung zur Änderung der Regelbetrag-Verordnung v. ist im BGBl 2005 I S. 1055 bekannt gemacht worden und tritt am in Kraft. Die neuen Regelbeträge belaufen sich in den drei Altersstufen auf 204, 247 und 291 € (Beitrittsgebiet: 188, 228 und 269 €). Da diese Richtsätze der ersten Einkommensgruppe der sog. Düsseldorfer Tabelle entsprechen, wird auch diese Tabelle zum neu gefasst werden.