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Umsatzsteuer | Winterlagerung von Sportbooten
Das , Fonden Marselisborg Lystbadehavn, lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Art. 13 Teil B Buchst. b der Richtlinie 77/388/EWG ist dahin auszulegen, dass der Begriff der Vermietung von Grundstücken die Vermietung von Liegeplätzen für das Festmachen von Booten im Wasser sowie von Stellplätzen im Hafen für die Lagerung dieser Boote an Land umfasst. (2) Art. 13 Teil B Buchst. b der Richtlinie 77/388/EWG ist dahin auszulegen, dass der Begriff „Fahrzeuge” Boote umfasst.