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Einkommensteuer | Absenkung der Wesentlichkeitsgrenze von 25 v. H. auf 10 v. H.
Das NWB YAAAB-52355 lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Die Absenkung der Wesentlichkeitsgrenze von bisher 25 v. H. auf 10 v. H. in § 17 Abs. 1 Satz 4 EStG i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002 und die damit verbundene Erfassung von in der Vergangenheit gebildeten stillen Reserven ist jedenfalls dann verfassungsgemäß, wenn die Veräußerung erst nach dem Gesetzesbeschluss im Bundestag am vorgenommen worden ist. (2) Bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns gemäß § 17 Abs. 2 EStG i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002 sind als Anschaffungskosten die historischen Anschaffungskosten und nicht der gemeine Wert der Anteile am anzusetzen. – Anmerkung: Die rückwirkende Verstrickung stiller Reserven durch Schaffung neuer oder durch grundlegende Veränderung und Verschärfung bestehender Veräußerungstatbestände h...