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Einkommensteuer | Wesentliche Beteiligung „innerhalb der letzten fünf Jahre”
Wie der NWB OAAAB-52354 entschieden hat, ist das Tatbestandsmerkmal der wesentlichen Beteiligung „innerhalb der letzten fünf Jahre” i. S. des § 17 Abs. 1 EStG i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002 nicht für jeden abgeschlossenen Veranlagungszeitraum nach der jeweils geltenden Beteiligungsgrenze i. S. des § 17 Abs. 1 Satz 4 EStG zu bestimmen, sondern richtet sich nach der im Jahr der Veräußerung geltenden Wesentlichkeitsgrenze. Diese Regelung ist verfassungsgemäß. – Anmerkung: Die mit hohem Aufwand verfasste Begründung dieser Entscheidung ist kaum angreifbar. Allerdings muss die Frage erlaubt sein, wie der Steuerpflichtige den Wettlauf mit den ständigen Gesetzesänderungen zur Herabsetzung der Beteiligungsgrenzen des § 17 EStG überhaupt noch durch Gestaltung gewinnen könnte. Hätte die Klägerin nämlich versucht, ...