Keine Hemmung der Feststellungsfrist durch Prüfungsanordnung bei Nichtbeachtung einer Zustellungsvollmacht
Leitsatz
Durch eine gegenüber dem Wohnsitzfinanzamt erklärte Bestellung eines Bevollmächtigten als Bekanntgabeadressat für alle Steuerangelegenheiten
wird auch das Ermessen des Finanzamts für Großbetriebsprüfung bei der Bekanntgabe einer Prüfungsanordnung auf Null reduziert.
Eine gleichwohl dem Steuerpflichtigen persönlich bekannt gegebene Prüfungsanordnung hemmt den Ablauf der Feststellungsfrist
nicht.
Fundstelle(n): DStRE 2005 S. 1098 Nr. 18 EFG 2005 S. 1004 Nr. 13 NWB-Eilnachricht Nr. 29/2006 S. 2435 SAAAB-52195
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 11.02.2005 - 8 K 2373/04 BB
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