Kindergeldabzweigung trotz eines Unterhaltsangebots der Eltern
Leitsatz
1) Bei der Abzweigung von Kindergeld gem. § 74 Abs. 1 Satz 4 EStG an denjenigen, der dem Kind tatsächlich Unterhalt gewährt,
ist - anders als es das , EFG 2003, 1023 meint - Voraussetzung, dass der Kindergeldberechtigte
seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind nicht nachkommt.
2) Diese Voraussetzung ist bereits dann erfüllt, wenn Unterhalt - aus welchen Gründen auch immer - tatsächlich nicht geleistet
worden ist.
3) Es genügt zur Unterhaltsgewährung nicht, dass die zur Bestimmung der Art des Unterhalts nach § 1612 Abs. 2 BGB berechtigten
Eltern dem Kind eine bestimmte Form des Unterhalts lediglich anbieten, die das Kind aber nicht annimmt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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