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FG Münster Urteil v. - 5 K 429/02 Kg EFG 2005 S. 792 Nr. 10

Gesetze: BGB § 1612 Abs 2, EStG § 74 Abs 1

Kindergeld:

Kindergeldabzweigung trotz eines Unterhaltsangebots der Eltern

Leitsatz

1) Bei der Abzweigung von Kindergeld gem. § 74 Abs. 1 Satz 4 EStG an denjenigen, der dem Kind tatsächlich Unterhalt gewährt, ist - anders als es das , EFG 2003, 1023 meint - Voraussetzung, dass der Kindergeldberechtigte seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind nicht nachkommt.

2) Diese Voraussetzung ist bereits dann erfüllt, wenn Unterhalt - aus welchen Gründen auch immer - tatsächlich nicht geleistet worden ist.

3) Es genügt zur Unterhaltsgewährung nicht, dass die zur Bestimmung der Art des Unterhalts nach § 1612 Abs. 2 BGB berechtigten Eltern dem Kind eine bestimmte Form des Unterhalts lediglich anbieten, die das Kind aber nicht annimmt.

Fundstelle(n):
EFG 2005 S. 792 Nr. 10
OAAAB-52192

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FG Münster, Urteil v. 25.11.2004 - 5 K 429/02 Kg

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