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BMF 30.12.1994 IV B 6 S 2295 12/94

Lohnsteuer; | rückwirkender Wegfall von Lohnersatzleistungen

Wenn der Anspruch auf Arbeitslosengeld bzw. Arbeitslosenhilfe wegen rückwirkender Zubilligung einer Rente rückwirkend wegfällt, ist das bisher gezahlte Arbeitslosengeld bzw. die Arbeitslosenhilfe als Leibrente anzusehen und mit dem Ertragsanteil der Besteuerung zu unterwerfen. Abschn. 91 Abs. 5 LStR 1993 ist sinngemäß anzuwenden. Bei der nächsten Änderung der LStR wird dieser Abschnitt entsprechend ergänzt ( (II)).

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