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BMF 24.03.2005 IV C 4 - S 0171 - 32/05, NWB 16/2005 S. 130

Körperschaftsteuer | Auflagen bei der Genehmigung des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs eines gemeinnützigen Vereins

Der BFH hat im Urteil v. - I R 76/01 NWB LAAAA-71753 zur steuerrechtlichen Behandlung von Aufwendungen zur Erfüllung einer Auflage, nach der ein gemeinnütziger Verein zur Förderung der Traberzucht Einnahmen zur Auszahlung von Züchterprämien verwenden muss, Stellung genommen. Nach dem NWB EAAAB-50814 sind die Grundsätze des Urteils nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden. Eine gemeinnützige Körperschaft ist bereits nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 AO verpflichtet, ihre Mittel ausschließlich zur Förderung gemeinnütziger Zwecke einzusetzen. Ein steuerlicher Abzug derartiger Aufwendungen als Betriebsausgaben scheidet aus. Nicht abziehbar sind nach § 10 Nr. 1 KStG auch Aufwendungen für die Erfüllung von Zwecken, die in der Satzung vorgeschrieben sind. Die Aufwendungen für gemeinnützige oder satz...

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