Nachträgliches Bekanntwerden von Tatsachen gem. § 173
Abs. 1 Nr. 1 AO bei Ermittlungsfehler des Finanzamtes
Leitsatz
Ein mit der Bargründung
zwischen Gesellschafter und Kapitalgesellschaft abgeschlossener
Grundstückskaufvertrag stellt auch dann keinen grunderwerbsteuerlichen
Erwerbsvorgang auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage dar, wenn letztlich auf
die Kaufpreisforderung verzichtet wird.
Das nachträgliche
Bekanntwerden der ein einheitliches Vertragswerk begründenden Tatsachen
rechtfertigt auch unter Berücksichtigung von Treu und Glauben die
Änderung eines bestandskräftigen Grunderwerbsteuerbescheides, wenn
der Kaufvertrag zwar auf einen die Bebauung des Grundstücks betreffenden
Werkvertrag Bezug nimmt, der Erwerber den gegenleistungserhöhenden Vertrag
aber weder anzeigt noch vorlegt.
Fundstelle(n): EFG 2005 S. 970 Nr. 12 RAAAB-51971
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 07.04.2003 - 7 K 3431/99 GE
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