Vergünstigungen bei Entnahme und Betriebsveräußerung nach Hofübernahme
Leitsatz
Überträgt der Hofübernehmer ein Betriebsgrundstück fast fünf Jahre nach der Hofübernahme auf seinen Bruder, der als weichender
Miterbe laut notariellem Hofübergabevertrag bereits als abgefunden gilt, kommt der Freibetrag des § 14a Abs. 4 Satz 2 Nr.
1 EStG mangels Zusammenhangs mit der Hofübernahme nicht mehr in Betracht. Der Einwand, entgegen dem Hofübergabevertrag sei
die Abfindung des weichenden Erben noch nicht abgeschlossen gewesen, fällt nicht ins Gewicht.
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