1. Zum Nachweis einer steuerfreien Ausfuhrlieferung von Kraftfahrzeugen bedarf es der substantiierten Darlegung und der Glaubhaftmachung,
zu welchem Kaufpreis welche Kraftfahrzeuge in welches Drittlandsgebiet befördert und versendet worden sind, bzw. welche Kraftfahrzeugen
von welchem ausländischen Abnehmer in das Drittlandsgebiet befördert und versendet worden sind.
2. Der Ausfuhrnachweis ist eine unverzichtbare, materiellrechtliche Voraussetzung für die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 1a
UStG i.V.m. § 6 UStG, wobei die Nachweispflicht des Unternehmers nur erfüllt ist, wenn sowohl der Belegnachweis (Ausfuhrnachweis)
als auch der buchmäßige Nachweis vorliegen.
Fundstelle(n): YAAAB-51947
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Hessisches Finanzgericht, Beschluss v. 12.01.2005 - 6 V 2698/04