Übergang des Verlustabzugs bei Verschmelzung von Unternehmen nach Einstellung des Geschäftsbetriebs
Leitsatz
1. Die Einstellung eines Geschäftsbetriebes liegt bei einem Zeitungsverlag nach Erscheinen der letzten Zeitung, der Entlassung
des Personals und dem Verkauf des Umlauf- und Anlagevermögens vor, selbst wenn der Betrieb mit anderen vermögensverwaltenden
Tätigkeiten fortgeführt wird.
2. Eine Betriebsunterbrechung liegt nur vor, wenn eine identitätswahrende Wiederaufnahme der Tätigkeit in gleichartiger Weise
innerhalb eines zeitlichen überschaubaren Zeitraums erfolgt.
3. Die Beibehaltung des Betriebsgebäudes reicht zur identitätswahrenden Fortführung eines Zeitungsverlags nicht aus, wenn
die redaktionelle und verlegerische Tätigkeit durch Entlastung des Personals und Verkauf des Anlagevermögen eingestellt worden
ist.
4. Die Identität eines Zeitungsverlages wird wesentlich durch die erscheinende Zeitung, den Verlagsnamen und das Redaktionspersonal
bestimmt.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): EFG 2005 S. 527 Nr. 10 KÖSDI 2005 S. 14698 Nr. 7 SJ 2005 S. 8 Nr. 19 StuB-Bilanzreport Nr. 17/2005 S. 773 FAAAB-51936
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Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 09.12.2004 - 4 K 3458/03
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