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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 3 K 6050/01 F EFG 2005 S. 957 Nr. 12

Gesetze: EStG § 16 Abs. 1 Nr. 2, EStG § 16 Abs. 2 Satz 1, EStG § 16 Abs. 3, AO § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

Aufgabekosten aus einer späteren Inanspruchnahme aus einer Bürgschaftserklärung anlässlich einer Betriebsaufgabe

Leitsatz

Die Inanspruchnahme aus einer Höchstbetragsbürgschaft für künftige Warenkredite, die anlässlich der Liquidation einer KG und der Veräußerung ihres Betriebsvermögens von den früheren Mitunternehmern zur Ermöglichung der Fortführung des Betriebs durch den Erwerber übernommen worden ist, führt zur rückwirkenden Minderung des Aufgabegewinns, wenn die Aufgabe der Mitunternehmeranteile das den Veranlassungszusammenhang bestimmende auslösende Moment für die Eingehung der Bürgschaft darstellt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStRE 2005 S. 948 Nr. 16
EFG 2005 S. 957 Nr. 12
KÖSDI 2005 S. 14774 Nr. 9
LAAAB-51934

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 15.02.2005 - 3 K 6050/01 F

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