Abzugsfähigkeit der in Zusammenhang mit der Renovierung eines einem Miteigentümer unentgeltlich überlassenen Gebäudeteils
entstandenen Vorsteuern
wirtschaftliches Eigentum des Miteigentümers an dem Gebäudeteil
Umsatzsteuer 1995
Leitsatz
1. Trägt eine Erbengemeinschaft die Kosten für die Renovierung des gemeinschaftlichen Grundvermögens, welches die Miterben
teils durch Eigennutzung, teils durch entgeltliche Nutzungsüberlassung an Dritte nutzen, liegt eine die Unternehmereigenschaft
begründende wirtschaftliche Tätigkeit der Erbengemeinschaft nur insoweit vor, als die Nutzungsüberlassung selbst gegen Entgelt
erfolgt.
2. Gehen die Miterben einer Erbengemeinschaft davon aus, dass das auf dem Gemeinschaftseigentum von einem Miterben errichtete
Werkstattgebäude diesem gehört, führt dies nicht zur Annahme wirtschaftlichen Eigentums, wenn es an einer im Voraus getroffenen
Vereinbarung über die wirtschaftliche Verfügungsmacht und Sachherrschaft des Miterbenden an dem Werkstattgebäude unter dauerndem
Ausschluss der Erbengemeinschaft fehlt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): HAAAB-51931
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Online-Dokument
Sächsisches FG, Urteil v. 26.01.2005 - 7 K 1271/99
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