Investitionszulage für ein auf dem Grundstück der Ehefrau errichtetes Bürogebäude
wirtschaftliches Eigentum
Investitionszulage 1999
Leitsatz
Nach der Gesetzesbegründung zu § 3 Abs. 3 InvZulG 1999 soll die Zulage Betrieben für „Betriebsgebäude” gewährt werden. Vor
diesem Hintergrund kann es für die Frage, ob dem Betriebsinhaber, der auf einem seiner Ehefrau gehörenden Grundstück auf eigene
Rechnung und Gefahr ein Betriebsgebäude errichtet, dessen Kosten und Wert sich hinsichtlich der Gewinnermittlung allein bei
seinem Unternehmen und darüber hinaus wie bei einem Eigentümer auswirken, Investitionszulage für das auf fremdem Grund und
Boden errichtete Betriebsgebäude zusteht, nicht darauf ankommen, ob er wirtschaftlicher Eigentümer des Gebäudes geworden ist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): NWB-Eilnachricht Nr. 26/2006 S. 2173 QAAAB-51928
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