Entschädigungszahlung für Aufhebung eines Pachtvertrages bei Land- und Forstwirten und Durchschnittsbesteuerung
Leitsatz
Eine Pachtaufgabeentschädigung unterliegt als Umsatz der Land- und Forstwirtschaft nicht der Regelbesteuerung.
Die umsatzsteuerliche Zuordnung eines Umsatzes zu den im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes ausgeführten
Umsätzen hängt davon ab, ob die einzelne Tätigkeit nach ihrem Wesen in den Rahmen eines Betriebes gem. § 24 UStG fällt. Das
ist bei einer Pachtaufgabeentschädigung zu bejahen, weil die Entschädigung für die Aufhebung des Pachtvertrages im Rahmen
eines landwirtschaftlichen Unternehmens gezahlt wird.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2005 S. 1079 Nr. 13 IAAAB-51922
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Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 27.01.2005 - 16 K 34/04
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