Rückgängigmachung einer Lieferung; Steuerfreiheit innergemeinschaftlicher Lieferungen, Gutglaubensschutz
Leitsatz
1) Die Rückgängigmachung einer Lieferung i.S.v. § 17 Abs. 2 Nr. 3 UStG erfordert, dass das der Hinlieferung zugrunde liegende
Umsatzgeschäft aus der Sicht des Leistungsempfängers durch Rückgabe des empfangenen Gegenstandes an den Vertragspartner oder
einen Dritten beseitigt wird und dadurch die zuvor begründete Erwartung des Lieferers auf ein Entgelt entfällt.
2) Die Durchführung eines qualifizierten Bestätigungsverfahrens nach § 18e UStG reicht aus, den Gutglaubenschutz gemäß § 6a
Abs. 4 UStG auszulösen, wenn an Existenz und Person des tatsächlichen Abnehmers keine Zweifel bestehen.