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BBK 8/2005 S. 4491

Personengesellschaft | Darlehensforderung als notwendiges Betriebsvermögen einer Besitz-Personengesellschaft

Gewährt die Besitz-PersGes einer KapGes, die Geschäftspartner der Betriebs-GmbH ist, ein Darlehen, ist dieses grundsätzlich dem notwendigen Betriebsvermögen der Besitzgesellschaft zuzuordnen. Das gilt auch, wenn ein Besitz-Personengesellschafter an der Darlehensnehmerin beteiligt ist, es sei denn, der Vorgang ist als verdeckte Einlage zu werten. Anteile des Besitz-Personengesellschafters an einer KapGes, die mit der Betriebsgesellschaft in einer für diese vorteilhaften und nicht nur kurzfristigen Geschäftsbeziehung steht, sind notwendiges Sonderbetriebsvermögen II des Besitz-Personengesellschafters (). ▶ Anmerkung von RiFG Bernd Rätke, Berlin: Gewährt im Rahmen einer Betriebsaufspaltung eine Besitz-PersGes der Betriebs-GmbH ein...BStBl 2001 II S. 335

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